Informationen zur Corona Selbsttestung am AGS

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14.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, das Land Baden-Württemberg ermöglicht zwei anlasslose Schnelltests wöchentlich nicht nur für Beschäftigte an Schulen, sondern auch für Schülerinnen und Schüler. Um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen, sollen die Tests in der Regel in der Schule durchgeführt werden. Die nachfolgenden Dokumente informieren Sie über den genauen Ablauf der Testungen: Informationen für SuS und Eltern zum Unterrichtsbetrieb und zur Teststrategie ab 19.04. Dokument 1 - Information zur Corona Selbsttestung an Schulen Dokument 2a - Erklärung zur Selbsttestung Dokument 2b - Erklärung zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern zur Selbsttestung (03.05.2021) Ausnahmen von der indirekten Testpflicht Wann sollte mein Kind zu Hause bleiben Beipackzettel Schnelltest