Corona Virus - Informationen des Kultusministeriums 11.03.2020

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11.03.2020

Aktuelle Meldungen und Hinweise

Die aktuellen Meldungen und Hinweise können der ständig aktualisierten Homepage  des Kultusministeriums (KM) entnommen werden.

   

Weitere Informationen zum Coronavirus vom 11.03.2020

Schreiben vom 11.03.2020 - Zusätzliche Risikogebiete        

Weitere Informationen zum Coronavirus vom 10.03.2020

Schreiben vom 10.03.2020 - Zusätzliche Risikogebiete          

Weitere Informationen zum Coronavirus vom 06.03.2020

Schreiben vom 06.03.2020 - Zusätzliche Risikogebiete      

Hinweise des Kultusministeriums für Schulen zum Umgang mit Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahrten vom 03.03.2020

Coronavirus: Hinweise für Schulen zum Umgang mit Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahrten.    

Hinweis des Kultusministeriums für Personen mit besonderem gesundheitlichen Risiko

Immungeschächte Personen bzw. Personen mit einem besonderen gesundheitlichen Risiko sollten die Situation mit einem Arzt abklären und dessen Rat befolgen.

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus vom 28.02.2020

Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium – ergänzend und konkretisierend zum Schreiben vom 27. Februar 2020 – über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen:
  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
 Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html. Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten bzw. der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten. Weitere Informationen Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer.    

Informationen zum Corona-Virus vom 27.02.2020

Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Schulen und Kitas im Land so gut wie möglich zu informieren und ihnen Hilfestellungen mit an die Hand zu geben“, so Kultusministerin Eisenman
Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll gibt das Ministerium Hinweise, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen. „Die Fachleute des Robert-Koch-Institutes schätzen das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als gering bis mäßig ein. Dennoch gehen sie davon aus, dass die Zahl der Infektionen weiter ansteigen wird. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Schulen und Kitas im Land so gut wie möglich zu informieren und ihnen Hilfestellungen mit an die Hand zu geben“ sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Mit dem Ende der Faschingsferien und dem Start des Unterrichts in der kommenden Woche steigt sicherlich auch der Informationsbedarf seitens der Eltern. Deshalb ist es gut, wenn sich alle mit den Vorgehensweisen vertraut machen können. Damit lassen wir die Schulen und Kitas nicht alleine.“ Schreiben des Kultusministeriums (PDF)

Folgende Vorgehensweise wird für Schulen und Kindertagesstätten empfohlen:

Derzeit besteht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden kein Anlass, den Schul- beziehungsweise Kitabetrieb einzuschränken. Erhält die Schule oder Kindertagesstätte Kenntnis von vorgenannten Verdachtsfällen, nimmt die jeweilige Schul- beziehungsweise Kitaleitung unverzüglich mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Kontakt auf. Eine Liste aller Gesundheitsämter im Land finden Sie hier. Das Gesundheitsamt bewertet das unter Umständen gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst ggf. notwendige Maßnahmen (z.B. vorübergehender Ausschluss von Schülern vom Unterricht oder von Kindern vom Kita-Betrieb, zeitweise Beschäftigungsverbote von an der Schule oder der Kita Tätigen, temporäre Schließung der Schule oder der Kita). Die Schulleitungen werden in solchen Fällen gebeten, ihre zuständige Schulaufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren. Schulen und Kindertagesstätten informieren darüber hinaus ihren jeweiligen Träger. Über die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten ins Ausland sowie über Schüleraustausche ist im konkreten Einzelfall von der Schulleitung im Benehmen mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu entscheiden. Das Kultusministerium empfiehlt, im Zweifel von derartigen Aktivitäten bis auf weiteres abzusehen.

Weiterführende Links

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus (unter anderem mit Hinweisen zu Diagnose, Hygiene und Infektionskontrolle) Fragen und Antworten zum Coronavirus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Sozial- und Gesundheitsministerium Baden-Württemberg: Aktuelle Informationen  Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus