Antrag auf freiwillige Wiederholung

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11.07.2020
Obwohl es in diesem Schuljahr gemäß der Verordnung des Kultusministeriums keine Nichtversetzungen geben wird, können Sie, liebe Eltern dennoch entscheiden, dass Ihr Kind das Schuljahr freiwillig wiederholt. Sollten Sie von diesem Bedarf Gebrauch machen wollen, finden Sie hier den Antrag dafür. Parallel dazu wird in der Notenkonferenz darüber entschieden, ob die die Kinder unterrichtenden FachlehrerInnen eine Empfehlung für eine freiwillige Wiederholung aussprechen. Davon werden wir Sie ab 14.07. informieren. Antrag freiwillige Wiederholung